| Monatsgebühren |
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| Klassen- und Gruppenunterricht |
Monatsgebühr (je Teilnehmer) |
Familien-/ Mehrfachermäßigung |
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| 5% | 10% | ||
| Musikalische Früherziehung Musikalische Grundausbildung |
19,00 € | 18,05 € | 17,10 € |
| Musikgarten (1 Erw.+Kind) | 19,00 € | 18,05 € | 17,10 € |
| MGA 6er Gruppe / 45 min. | 19,60 € | 18,62 € | 17,64 € |
| 4-5er Gruppe / 45 min. | 27,80 € | 26,41 € | 25,02 € |
| 3er Gruppe / 45 min. | 36,20 € | 34,39 € | 32,58 € |
| 3er Gruppe / 60 min. | 45,00 € | 42,75 € | 40,50 € |
| 2 er Gruppe / 30 min. | 36,20 € | 34,39 € | 32,58 € |
| 2er Gruppe / 45 min. | 44,70 € | 42,46 € | 40,23 € |
| Ergänzungsfächer (für Schüler der JMS kostenfrei): | |||
| Ensemble, Spielkreis, Kammerusik: | 3,00 € | ||
| Ensemble Kinderchor: | 6,00 € | ||
| Ensemble Band: | 5,00 € | ||
Ermäßigungen beim Gruppenunterricht: 5% bei Zweifach-, 10% bei Drei- und Mehrfachbelegung/Familienbelegung. Schüler, die für einen Verein ausgebildet werden, erhalten 5% Vereinsermäßigung.
| Einzelunterricht | Stufe 1 | Stufe 2(5%) | Stufe 3(10%) |
| 30 min. | 54,50 € | 51,77 € | 49,05 € |
| 45 min. | 76,50 € | 72,67 € | 68,85 € |
| Beim Einzelunterricht gibt es drei Gebührenstufen: | |||
| Stufe 1: | gültig für Familien mit einem Unterrichtsteilnehmer und für Familien mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über 2557,- €. | ||
| Stufe 2: (5% Ermässig.) |
gültig für Familien mit zwei Unterrichtsteilnehmern oder für Familien mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 2045,- € und 2557,- €. | ||
| Stufe 3: (10% Ermässig.) |
gültig für Familien mit drei oder mehr Unterrichtsteilnehmern oder für Familien mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 2045,- €. | ||
Der Antrag auf eine Gebührenermäßigung aufgrund der Einkommensverhältnisse muss bei der Jugendmusikschule schriftlich gestellt werden
Für die Teilnahme am Unterricht wird ein Entgelt erhoben. Für Ergänzungsfächer
(Ensembles) wird nur dann ein Entgelt erhoben, wenn diese von Schülern ohne Hauptfach belegt
werden. Lehrmaterialien (Noten, Notenhefte usw.) sind von den Schülern gesondert zu erwerben,
die Kosten hierfür sind nicht durch das Musikschulentgelt abgedeckt. In begrenztem Umfang kann
die JMS Instrumente vermieten. Der Mietzins beträgt monatlich 7,70 € für Streichinstrumente und
5,10 € für Blasinstrumente und Keyboards.
Die aufgeführten Entgelte berechnen sich aus dem Jahresentgelt und sind für jeden Monat des
Jahres zu entrichten. Die Entgelte sind für Zahlungspflichtige, die der JMS keine
Abbuchungsermächtigung erteilt haben, sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, für alle anderen
Mitte des Monats des jeweiligen Abrechnungszeitraums (monatlich oder vierteljährlich). Schuldner
des Entgeltes ist der in der Anmeldung aufgeführte Zahlungspflichtige bzw. sein gesetzlicher
Vertreter. Sind über einen Zahlungspflichtigen mehrere Familienmitglieder angemeldet, so wird
automatisch eine Familienermäßigung bzw. Mehrfachermäßigung in den oben einzeln erläuterten
Abstufungen gewährt. Schüler, die für einen Verein ausgebildet werden erhalten 5 %
Vereinsermäßigung. Es kann auch eine Ermäßigung aufgrund der Einkommensverhältnisse beantragt
werden. Der Antrag ist schriftlich an die JMS zu richten (Antragsformulare bei der Geschäftsstelle
erhältlich). Über weitere Sonderermäßigungen entscheidet im Einzelfall der Vorstand.
Schüler aus Gemeinden, die nicht Mitglied der Jugendmusikschule Westlicher Kaiserstuhl-Tuniberg
e.V. sind, sowie Erwachsene (über 25 Jahre) können in Ausnahmefällen unterrichtet werden, wenn
zusätzlich zum Unterrichtsentgelt ein Auswärtigen- bzw. Erwachsenenzuschlag entrichtet wird.
| Auswärtigenzuschlag: | ||
| Gruppenunter.5,10 € | Einzelunterr.30 min.: 10,25 € | 45min.:12,80 € |
| Erwachsenenzuschlag: | ||
| Gruppenunter. 5,10 € | Einzelunter. 30min.: 11,25 € | 45min.:17,90 € |
Diese Entgeltordnung tritt am 1.April 2009 in Kraft,
alle bisherigen Entgeltordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit