entgelte / Schulordnung


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Schulordnung 2026.pdf
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Entgeltordnung
Ab Januar 2026 Personen bis 27 Jahre Personen ab 27 Jahre
  Auswärtige Schüler *
Unterrichtsform  mtl.

 Jahres-

Entgelt

 mtl.

 Jahres-

Entgelt

 mtl.

 Jahres-

Entgelt

Musikkäfer-Kurs 45 Min.  28,00 €  336,00 €  46,00 €  552,00 €  -  -
Musikalische Früherziehung 45 Min.  28,00 €  336,00 €  46,00 €  552,00 €  -  -
Grundkurs Musik 60 Min.  38,00 €  456,00 €  56,00 €  672,00 €  -  -
Grundkurs Musik 45 Min.  29,00 €  348,00 €  47,00 €  564,00 €  -  -
Gruppenunterricht 4 TN 45 Min.  35,00 €  420,00 €  53,00 €  636,00 €  64,00 €  768,00 €
Gruppenunterricht 3 TN 45 Min.  45,00 €  540,00 €  63,00 €  756,00 €  74,00 €  888,00 €
Gruppenunterricht 2 TN 45 Min.  59,00 €  708,00 €  77,00 €  924,00 €  88,00 €  1.056,00 €
Gruppenunterricht 2 TN 30 Min.  45,00 €  540,00 €  63,00 €  756,00 €  74,00 €  888,00 €
Kombi-Einheit 20 Min. *  49,00 €  588,00 €  67,00 €  804,00 €  78,00 €  936,00 €
Einzelunterricht 30 Min.  73,00 €  876,00 €  91,00 €  1.092,00 €  102,00 €  1.224,00 €
Einzelunterricht 45 Min.  106,00 €  1.272,00 €  124,00 €  1.488,00 €  135,00 €  1.620,00 €
Ensembles / Spielkreise / Bands *  5,00 €  60,00 €  5,00 €  60,00 €  5,00 €  60,00 €
* Kombiunterricht wird nur im Ermessen des Lehrers nach den pädagogischen Erfordernissen angeboten. Hierbei findet der Unterricht mit einem oder mehreren Partnern in einer Kombination aus Einzel- und Gruppenunterricht statt.
* Auswärtige Schüler sind diejenigen, die nicht in einer unserer Gemeinden (Breisach, Ihringen, Merdingen, Vogtsburg) wohnen.
* Ensembles/Spielkreise/Bands sind als Ergänzungsfächer für unsere Schüler kostenfrei. Die Gebühr wird nur für externe Teilnehmer erhoben, die kein Hauptfach belegen.

Allgemeine Bedingungen:

Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte, die in 12 gleichen monatlichen Raten zu zahlen sind, unabhängig der Schulferien, in denen kein Unterricht stattfindet. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist Voraussetzung für die Einteilung zum Unterricht.
Die Beträge werden jeweils Mitte des Monats des jeweiligen Abrechnungszeitraums (monatlich oder vierteljährlich) abgebucht. Die zahlungspflichtige Person teilt Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mit und ist für die ausreichende Deckung des Kontos verantwortlich. Sollten Gebühren aufgrund von Rückbuchungen anfallen, werden diese in Rechnung gestellt.

Rabatte:
Sind mehrere Kinder über eine zahlungspflichtige Person angemeldet, wird ab dem zweiten Kind ein Rabatt von 10 % und ab dem dritten Kind ein Rabatt von 20 % gewährt.
Schüler, die mehr als ein Fach belegen, erhalten 5 % Mehrfachermäßigung.
Schüler, die für einen Verein ausgebildet werden, erhalten 5 % Vereinsermäßigung.

Als Jugendmusikschule Westlicher Kaiserstuhl-Tuniberg e. V. erhalten wir Bildungszuschüsse für Personen aus unseren Mitgliedsgemeinden bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Diese erhalten wir für auswärtige Schüler, sowie Personen über 27 Jahren nicht oder nur in geringem Umfang, sodass wir einen Teil der uns entstehenden Mehrkosten in höheren Entgelten an diese Schüler weitergeben müssen. Des Weiteren behalten wir uns vor, jüngere Schüler unserer Mitgliedsgemeinden gemäß der Schulordnung bevorzugt zu behandeln.


Diese Entgeltordnung tritt am 01. JANUAR 2026 in Kraft, alle bisherigen Entgeltordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit.

 

 

Schulordnung

1) Aufgaben
Die Aufgabe der Jugendmusikschule (JMS) ist es, Kinder und Jugendliche im Bereich der Mitgliedsgemeinden möglichst frühzeitig zur Musik hinzuführen, den Nachwuchs für die verschiedenen musikalischen Vereinigungen der Mitgliedsgemeinden zu fördern, musikalische Begabungen zu finden und eventuell auf ein Berufsstudium vorzubereiten.

2) Anmeldung
Die Anmeldung bedarf der Schriftform und ist an die Geschäftsstelle der Jugendmusikschule zu richten. Absprachen zwischen Schülern bzw. Eltern und Lehrern sind für die Jugendmusikschule nicht bindend. Vertragspartner ist der Zahlungspflichtige oder sein gesetzlicher Vertreter. Der Unterricht kann nur am Monatsanfang beginnen. Wird der Unterricht im Laufe eines Monats gewünscht, sind die vollen Monatsgebühren zu entrichten.
Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten: Namen Teilnehmer / Erziehungsberechtigte(r), Geburtsdaten, Anschrift, Kontaktdaten (E-Mail + Telefon) an unsere Lehrkräfte weitergegeben werden.
Weitere Informationen zum Datenschutz gibt es unter: www.jugendmusikschule-breisach.de

3) Abmeldung
Die Abmeldung bedarf der Schriftform und ist an die Geschäftsstelle der Jugendmusikschule zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Abmeldung ist unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist ausschließlich zum jeweiligen Semesterende 31.03. bzw. 30.09. möglich. Dies gilt auch für Lehrer- und Fachwechsel. Eine Ab- oder Ummeldung zu anderen Terminen ist nicht möglich.

4) Unterricht
Der Unterricht findet je nach Verfügbarkeit der Lehrkräfte und Unterrichtsräume in den JMS-Mitgliedsgemeinden statt. Beim Gruppenunterricht und bei den Musikkursen aller Altersstufen behält sich die Jugendmusikschule vor, Zusammensetzung und Größe der Gruppen zu bestimmen. In Ausnahmefällen kann der Unterricht übergangsweise durch digitale Technologien erfolgen.
Die angegebene Unterrichtszeit bezieht sich auf eine Unterrichtsstunde pro Woche. Die Schüler haben Anspruch auf 37 Unterrichtswochen im Zeitraum eines Jahres (Beginn Wintersemester 1.10. bis Ende Sommersemester 30.9.). Bei Ausfall wird die Unterrichtsgebühr auf formlosen Antrag hin am Ende des genannten Zeitraums anteilig rückerstattet. Schulferien und gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei, auch für Erwachsene. Die Ferien richten sich nach der Ferienregelung der Kaiserstühler Schulen.
Eine Aufsichtspflicht durch die Jugendmusikschule besteht nur während der Zeit des Unterrichts. Die Schüler sind beim Badischen-Gemeinde-Versicherungs-Verband unfallversichert.
Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den Ergänzungsveranstaltungen (Schülervorspiele, Konzerte) verpflichtet. Von dem Schüler/der Schülerin versäumte Unterrichtsstunden sind entgeltpflichtig. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss vom Unterricht führen. Bei längerer Krankheit kann die Gebühr auf schriftlichen Antrag hin ausgesetzt werden. Die Jugendmusikschule kann den Unterricht beenden, wenn Schüler trotz Bemühungen keine Fortschritte machen, sei es aus mangelndem Fleiß oder anderen Gründen. Dies geschieht in Absprache mit den Eltern.

5) Instrumente, Unterrichtsmaterial
Jede/r Schüler/in sollte beim Instrumentalunterricht zur ersten Unterrichtsstunde ein Instrument besitzen. In begrenztem Umfang kann die JMS Instrumente vermieten. Die genauen Bedingungen sind dem Instrumentenmietvertrag der Jugendmusikschule zu entnehmen. Lehrmaterialien sind von den Schülern gesondert zu erwerben, die Kosten hierfür sind nicht durch das Musikschulentgelt abgedeckt.