Gebühren, Schulordnung


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Schulordnung - 2021.pdf
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Entgeltordnung ab 01. April 2024
Unterrichtsform Monatsgebühr
je Teilnehmer
Mehrfach-
u. Vereinsrabatt
Geschwisterrabatt
    5% ab 2. Kind:10% ab 3. Kind: 20%

Musikalische Früherziehung
Musik. Grundausbildung

Musikkäfer    45 min.     

(mind. 6 TN)

25,50 24,23 € 22,95 € 20,40 €

 

       
         
4er Gruppe / 45 min. 32,00 € 30,40 € 28,80 € 25,60 €
3er Gruppe / 45 min. 41,00 € 38,95 € 36,90 € 32,80 €
2er Gruppe / 30 min. 41,00 € 38,95 € 36,90 € 32,80 €
2er Gruppe / 45 min. 54,50 € 51,78 € 49,05 € 43.60 €
Kombi-Unterricht 20 min.* 45,50 € 43,23 € 40,95 € 36,40 €
* Im Kombiunterricht findet der Unterricht mit einem oder mehreren Partnern statt. Der Lehrer kann Einzel- oder Gruppenunterricht kombinieren. Die Umsetzung richtet sich im Ermessen des Lehrers nach den pädagogischen Erfordernissen und kann sich phasenweise ändern.
Einzelunterricht Monatsgebühr je Teilnehmer Mehrfach- u, Vereinsrabatt (5%)

Geschwisterrabatt

ab 2. Kind (10%)

 

ab 3. Kind (20%)

1 Teilnehmer/30 min. 68,50 € 65,08 € 61,65 € 54,80 €
1 Teilnehmer/45 min. 97,50 € 92,63 € 87,75 € 78,00 €

 

Es kann auch eine Ermäßigung aufgrund der Einkommensverhältnisse beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich an die JMS zu richten (Antragsformulare bei der Geschäftsstelle erhältlich). Über weitere Sonderermäßigungen entscheidet im Einzelfall der Vorstand.

 

Ergänzungsfächer (für Schüler der JMS kostenfrei):
Ensembles, Spielkreise, Bands für externe Teilnehmer 5,00 € Monatsgebühr

 

Allgemeine Bedingungen:

Die aufgeführten Entgelte berechnen sich aus dem Jahresentgelt und sind für jeden Monat des Jahres zu entrichten.


Für Ergänzungsfächer (Ensembles) wird nur dann ein Entgelt erhoben, wenn diese von Schülern ohne Hauptfach belegt werden.

Die Entgelte sind für Zahlungspflichtige, die der JMS keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, für alle anderen, Mitte des Monats des jeweiligen Abrechnungszeitraums (monatlich oder vierteljährlich). Schuldner des Entgeltes ist der in der Anmeldung aufgeführte Zahlungspflichtige bzw. sein gesetzlicher Vertreter. Sind über einen Zahlungspflichtigen mehrere Kinder angemeldet, werden automatisch Geschwisterermäßigungen in den oben erläuterten Abstufungen gewährt. Schüler, die mehr als 1 Fach belegen, erhalten 5% Mehrfachermäßigung. Schüler, die für einen Verein ausgebildet werden, erhalten 5% Vereinsermäßigung.


Schüler aus Gemeinden, die nicht Mitglied der Jugendmusikschule Westlicher Kaiserstuhl-Tuniberg e.V. sind, sowie Erwachsene (über 26 Jahre) können in Ausnahmefällen unterrichtet werden, wenn zusätzlich zum Unterrichtsentgelt ein Auswärtigen- bzw. Erwachsenenzuschlag entrichtet wird.

  Einzelunterricht
30 min.
Einzelunterricht
45 min.
Gruppenunterricht
Auswärtigenzuschlag: 11,00 € 13,50 € 5,50 €
Erwachsenenzuschlag 15,00 € 20,00 € 7,00 €

Diese Entgeltordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft, alle bisherigen Entgeltordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit.

 

Schulordnung

1) Aufgaben

Die Aufgabe der Jugendmusikschule ist es, Kinder und Jugendliche im Bereich der Mitgliedsgemeinden möglichst frühzeitig zur Musik hinzuführen, den Nachwuchs für die verschiedenen musikalischen Vereinigungen der Mitgliedsgemeinden zu fördern, musikalische Begabungen zu finden und eventuell auf ein Berufsstudium vorzubereiten.

2) Anmeldung

Die Anmeldung bedarf der Schriftform und ist an die Geschäftsstelle der Jugendmusikschule zu richten. Absprachen zwischen Schülern bzw. Eltern und Lehrern sind für die Jugendmusikschule nicht bindend. Vertragspartner ist der Zahlungspflichtige oder sein gesetzlicher Vertreter. Der Unterricht kann nur am Monatsanfang beginnen. Wird der Unterricht im Laufe eines Monats gewünscht, sind die vollen Monatsgebühren zu entrichten.

3) Abmeldung

Die Abmeldung bedarf der Schriftform und ist an die Geschäftsstelle der Jugendmusikschule zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Abmeldung ist nur zu den Kündigungsterminen unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist möglich. Die Kündigungstermine sind der 31.März und der 30.September eines Jahres. Die Abmeldung zu anderen Terminen ist nicht möglich.

Das heißt: die Abmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem 31. März bzw. 30. September schriftlich erfolgt sein! Dies gilt auch für Lehrer- und Fachwechsel.

4) Unterricht

a) Der Unterricht wird, wenn möglich, in allen Mitgliedsgemeinden durchgeführt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Beim Gruppenunterricht und bei der Musikalischen Früherziehung/Musikalischen Grundausbildung behält sich die Jugendmusikschule vor, Zusammensetzung und Größe der Gruppen zu bestimmen.

b) Die Schüler haben Anspruch auf 37 Unterrichtswochen bzw. – stunden im Zeitraum eines Jahres (Beginn Wintersemester 1.10. bis Ende Sommersemester 30.9.). Bei Ausfall wird die Unterrichtsgebühr auf formlosen Antrag hin am Ende des genannten Zeitraums anteilig rückerstattet. Die Ferien richten sich nach der Ferienordnung der Breisacher Schulen. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

c) Eine Aufsichtspflicht durch die Jugendmusikschule besteht nur während der Zeit des Unterrichts. Die Schüler sind beim Badischen-Gemeinde-Versicherungs-Verband unfallversichert.

d) Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den Ergänzungsveranstaltungen (Schülervorspiele, Konzerte) verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann nach Rücksprache mit den Eltern zum Ausschluss vom Unterricht führen.

Vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig. Bei längerer Krankheit kann die Gebühr auf schriftlichen Antrag hin ausgesetzt werden.

Alle Schüler sollen die Anforderungen der Jugendmusikschule erfüllen. Sind im Unterricht normale Fortschritte infolge mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann der Unterricht von Seiten der Schule nach Absprache mit den Eltern beendet werden.

5) Instrumente, Unterrichtsmaterial

Jeder Schüler sollte beim Instrumentalunterricht zur ersten Unterrichtsstunde ein Instrument besitzen. In begrenztem Umfang kann die JMS Instrumente vermieten. Die genauen Bedingungen sind dem Instrumentenmietvertrag der Jugendmusikschule zu entnehmen.

Lehrmaterialien (Noten, Notenhefte usw.) sind von den Schülern gesondert zu erwerben, die Kosten hierfür sind nicht durch das Musikschulentgelt abgedeckt.